Aram I., Katholikos des Großen Hauses von Kilikien, gab am Montag bekannt, dass das Katholikat am 6. Dezember beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Rechtsfall angemeldet hat, der die Rückgabe des Katholikats in der heute türkischen Stadt Kozan fordert.
„[Der 6. Dezember] wird ein wichtiger Tag für das armenische Volk im Allgemeinen und die armenische Kirche im Besonderen sein“, kündigte der Katholikos Aram I. in einer Live-Videoübertragung aus seinem jetzigen Sitz in Antelias, einer Ortschaft im Libanon, an.
Der Katholikos sagte, dass diese Entscheidung getroffen wurde, nachdem das türkische Verfassungsgericht einen entsprechenden Antrag des Katholikats, welcher am 28. April 2015 eingereicht wurde und eine Rückgabe forderte, abgelehnt hat.
„Dies ist die erste gerichtliche Klage gegen die Republik Türkei nach dem Völkermord an den Armeniern von 1915. Diese Klage ist das Ergebnis einer langen und ernsthaften Überlegung, Konsultation und Untersuchung und beruht auf den Bestimmungen des Völkerrechts, einschließlich der Beschlüsse der Konferenz von Lausanne (1932) die Minderheiten betreffen, die innerhalb der Grenzen der Republik Türkei gelebt haben“, sagte der Katholikos in seiner Rede am 5. Dezember.
Die St. Sophia Kirche und das Kloster des Katholikats sowie ihre umliegenden Ländereien, befinden sich in der Stadt Kozan, in der Provinz Adana der heutigen Republik Türkei. Das Hauptsitz, ein Zentrum des armenischen religiösen Lebens für mehr als sieben Jahrhunderte, wurde von der türkischen Regierung während des Völkermords an den Armeniern konfisziert.