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Genozid an Armeniern: Antworten auf Leugnerargumente

In der Diskussion über den Genozid am armenischen Volk, haben sich eine Reihe von wiederkehrenden Argumenten herauskristallisiert, die von Leugnern des Völkermords – dem ebenfalls Aramäer/Assyrer, Pontosgriechen und Jesiden zum Opfer fielen – vorgebracht werden. In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Leugnerargumente, belegt mit Originalquellen und Geheimdokumenten der Enthüllungsplattform „WikiLeaks“.

FAQ

Ja.

Nicht nur eine – gleich mehrere Historikerkommissionen haben bereits seit 2000 stattgefunden. Alle Kommissionen kamen zu dem gleichen Ergebnis: Es war Völkermord! Dennoch fordert die Türkei immer wieder, obwohl mehrfach Kommissionen stattgefunden haben und ihre Ergebnisse bekannt sind, die Einberufung einer solchen Historikerkonferenz im Rahmen ihrer Leugnungskampagne und behauptet weiter, dass Armenien dies verhindern würde.

2000, New York: Es war Völkermord
Am 9. Juni 2000 veröffentlichte die New York Times einen Artikel, in dem 126 internationale Genozidforscher bestätigten, dass es sich bei dem Völkermord an den Armeniern um eine „unbestreitbare Tatsache“ handelt.
(Quelle: The New York Times, Friday, June 9, 2000. A29)

2001, Genf: Es war Völkermord
Die Türkisch-armenische Versöhnungskommission (TARC) wurde gegründet und beauftragte das „International Center for Transitional Justice, ICTJ“ mit der Untersuchung der Anwendbarkeit der 1948 beschlossenen Genozidkonvention auf die Ereignisse von 1915. Am 4. Februar 2003 kam das ICTJ zu dem Urteil, dass die Ereignisse von 1915 alle Straftatbestände der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes erfüllen. Die Türkei lehnte das Untersuchungsergebnis ab. 2004 wurde die TARC aufgelöst.
(Quelle: ICTJ-Urteil, D. Conclusion, Seite 17)

2005, Istanbul: Wurde von der Türkei verhindert
Eine Historikerkonferenz die Ende Mai 2005 in Istanbul stattfinden sollte, wurde von dem türkischen Justizminister Cemil Çiçek selbst verhindert.
(Quelle: F.A.Z., Konferenz über Mord an Armeniern verschoben, 25.05.2005)

2005, Istanbul: Wurde von der Türkei verhindert
Die selbe Historikerkonferenz die der türkische Justizminister Cemil Çiçek bereits Ende Mai 2005 in Istanbul verhinderte, wurde im September 2005 von einem türkischen Gericht erneut blockiert.
(Quelle: The New York Times, Turkish court’s ban of Armenian conference is circumvented, 24.09.2005)

2015, Berlin: Es war Völkermord
Eine internationale Historikerkonferenz mit 160 Historikern beschäftigte sich vom 1. bis 3. März 2015 mit den Ereignissen von 1915. Das Ergebnis: Die Mehrheit der in Berlin versammelten Historiker stufte die Vorgänge als Völkermord nach der entsprechenden UN-Konvention aus dem Jahr 1948 ein.
(Quelle: Deutsche Welle, Deutschland und der Genozid, 04.03.2015)

Nein.

Kemal Çiçek, ein Experte der „Türkisch historischen Gesellschaft“ (Türk Tarih Kurumu, TTK) bestätigte, dass die Archive in Armenien geöffnet sind und dass türkische Historiker und Forscher bereits in diesen Archiven gearbeitet haben, diese jedoch nur wenig Informationen zum Jahr 1915 enthalten, da die Republik Armenien zum Zeitpunkt des Völkermords noch gar nicht existierte.

Das Siedlungsgebiet der Armenier war während des Völkermordes zwischen dem Osmanischen Reich, dem Zarenreich Russlands und Persien aufgeteilt. Die Forderung, Armenien solle seine Archive öffnen, ist so plausibel, als ob man den 1948 gegründeten Staat Israel auffordern würde, die Archive zu öffnen, um den Holocaust von 1941-1945 untersuchen zu können.

Die Behauptung der Türkei, Armeniens Archive seien geschlossen, ist somit unwahr.
(Quelle: Hurriyet Daily News, „Armenian archive digitalization might not shed light on 1915, scholars say“, 2011)

Nein.

Von der Türkei werden die Osmanischen Archive als „frei zugänglich“ beworben. Jedoch wird Wissenschaftlern und Historikern, die in den Archiven in Bezug auf den Völkermord an den Armeniern arbeiten möchten, die Arbeit durch Restriktionen erschwert.
(Quelle: WikiLeaks-Dokument, 04ISTANBUL1074)


Das Europäische Parlament forderte die Türkei am 15. April 2015 dazu auf, die Gewährung des Zugangs zu den Archiven fortzusetzen.
(Quelle: Europäische Parlament, Armenien und Türkei sollen zu Normalisierung ihrer Beziehungen übergehen, 15.04.2015)

Ja.

Das WikiLeaks-Dokument 04ISTANBUL1074 vom 12. Juli 2004 – klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Vertraulich“ – enthüllt, wie türkische Archive von belastenden Dokumenten zum Völkermord bereinigt wurden.
(Quelle: WikiLeaks-Dokument, 04ISTANBUL1074)

Nein.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) – bestehend aus 17 Richtern – hat am 15. Oktober 2015 final geurteilt, dass es für das Gericht im Fall Perinçek gegen die Schweiz nicht erforderlich sei zu bestimmen, ob die Massaker und Deportationen der Armenier ab 1915 im Osmanischen Reich als Völkermord zu charakterisieren sind. Zudem habe es keine Befugnis hierüber eine rechtlich bindende Bewertung abzugeben.

7 Richter, darunter EGMR-Präsident Dean Spielmann, gaben jedoch in einer abweichenden Erklärung an, dass es selbstverständlich ist, dass die Massaker und Deportationen der Armenier als Völkermord zu bezeichnen sind. Der Völkermord an den Armeniern, so die Richter, ist ein eindeutig festgestellter historischer Fakt.

Die türkische Seite argumentiert hierbei immer wieder manipulierend mit dem überholten und alten EGMR-Urteil der Kleinen Kammer – bestehend aus 7 Richtern – aus dem Jahre 2013, und stellt dieses revidierte Urteil der Kleinen Kammer aus 2013 fälschlicherweise als finales EGMR-Urteil der Großen Kammer aus 2015 dar, um somit eine „nicht-Existenz“ des Völkermords an den Armeniern vermeintlich zu beweisen.


(Quelle: EGMR Grand Chamber, Case of Perinçek v. Switzerland (Application no. 27510/08), Judgment, Strasbourg, 15 October 2015)

Ja.

Das WikiLeaks-Dokument 05YEREVAN769 zeigt auf, dass Robert Kotscharjan, der ehemalige Präsident Armeniens, am 25. April 2005 in einem Brief dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan antwortete und ihm mitteilte, dass eine intergouvernementale Kommission errichtet werden sollte, um alle noch offenen Fragen zwischen Armenien und der Türkei zu besprechen. Die Türkei behauptet bis heute, dass Armenien auf Erdogans Angebot vom 10. April 2005 nie reagiert habe.

(Quelle: WikiLeaks-Dokument 05YEREVAN769)


Nein.

Die Türkei argumentiert als Teil ihrer Leugnungspropaganda, dass sie ein Urteil des Internationalen ‎Strafgerichtshofs in Den Haag zum Völkermord an den Armeniern erwarte.

Eine Klage vor dem Internationalen ‎Strafgerichtshof (IStGH) wäre jedoch gar nicht zulässig, da die Gerichtsbarkeit des IStGH in Den Haag nur Verbrechen betrifft, die ab Beginn seiner Tätigkeit am 1. Juli 2002 begangen worden sind. Der Genozid an den Armeniern, da in den Jahren 1915/1916 geschehen, befindet sich somit außerhalb der Kompetenz des IStGH.

Des Weiteren können vor dem IStGH in Den Haag nur natürliche Personen und keine Subjekte wie Regierungen oder Staaten angeklagt werden. Da die Täter und Verantwortlichen für den Genozid an den Armeniern heute alle tot sind, gibt es niemanden, den man vor dem IStGH für diesen Völkermord anklagen könnte.

(Quellen:

Ja.

1919/1920, Istanbuler Kriegsgericht:
Bei den „Unionistenprozessen“ handelte es sich um ein türkisches Kriegsgericht. Bei diesen Prozessen kam es wegen „Verbrechen gegen die Menschheit“ zu 17 Todesurteilen gegen Kriegsverbrecher, die leitend an der Vernichtung der Armenier beteiligt gewesen sind. Darunter Talât Pascha, Enver Pascha und Cemal Pascha.¹ ²

2006, OVG Berlin-Brandenburg:
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass die Bezeichnung des Genozids an den Armeniern als „Lüge“ eine Straftat im Sinne von §189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) darstellt. „Das Verunglimpfen des Andenkens eines Verstorbenen setzt eine besonders grobe und schwerwiegende Herabsetzung voraus.“, urteilte das OVG Berlin-Brandenburg.³

2015, EGMR:
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) urteilte, dass es keine Befugnis habe, eine rechtlich bindende Bewertung über den Genozid an den Armeniern abzugeben. 7 Richter, darunter der EGMR-Präsident, gaben jedoch in einer abweichenden Erklärung an, dass der Genozid an den Armeniern ein eindeutig festgestellter historischer Fakt ist.⁴

2019, Türkisches Verfassungsgericht:
Das Verfassungsgericht der Türkei urteilte im Fall des zu Unrecht inhaftierten Journalisten Deniz Yücel, dass die Vernichtung der Armenier im Jahr 1915 als Genozid bezeichnet werden darf.⁵ ⁶

(Quellen:

  1. Deutschlandfunk Kultur, Das Schweigen der Völker, 27.04.2005
  2. Taner Akçam: „Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung.“ 2. Auflage, Hamburg 2004, S. 353–364
  3. Entscheidung Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aktenzeichen: OVG 1 S 26.06
  4. EGMR Grand Chamber, Case of Perinçek v. Switzerland (Application no. 27510/08), Judgment, Strasbourg, 15 October 2015)
  5. WELT, Staatsanwaltschaft fordert bis zu 16 Jahre Haft für Deniz Yücel, 13.02.2020
  6. Deutsche Welle, Yücels Anwalt: Ein Signal für die Pressefreiheit, 28.06.2019)

Nein.

Nach dem Ersten Weltkrieg gab es nur wenige internationale Vorschriften, die den Umgang mit Kriegsverbrechen regelten. Britische Militärgerichte waren nur für drei Straftaten zuständig (Verstoß gegen Waffenstillstandsbedingungen, Behinderung seines Vollzugs sowie Misshandlung britischer Kriegsgefangener), und dies auch nur in den besetzten Gebieten, nicht in Malta. Alle anderen Straftaten, einschließlich der Verbrechen gegen die armenische Bevölkerung, fielen weitgehend in den Bereich des rechtlichen Niemandslands. Auf Malta gab es keine Völkermord-Anklage, weil die Verfahren nicht darauf ausgelegt waren. Giovanni Bonello, Richter des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sagt, dass die türkischen Gefangenen im Jahr 1921 freigelassen wurden, da es aufgrund eines Vakuums im Völkerrecht keine rechtlichen Rahmenbedingungen gab, um Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen. Daher gab es, entgegen türkischer Aussagen, keine „Genozid-Prozesse“ in Malta. Die Freilassung der türkischen Gefangenen fand laut Quellen im Austausch gegen 22 britische Gefangene statt, die von Mustafa Kemal Atatürk festgehalten wurden.


(Quellen:

Nein.

Armenier lebten bereits vor Jahrtausenden im Gebiet der heutigen Türkei – noch bevor Türken sich dort ansiedelten. Im 11. Jahrhundert ließen sich Türken in der Region nieder und gründeten das Osmanische Reich. Nach den Islamisierungswellen wurden Armenier zu einer Minderheit und Opfer von Diskriminierungen, waren rechtlich unterprivilegiert und wurden wie alle Nicht-Muslime als Bürger zweiter Klasse behandelt.

Armenier im Osmanischen Reich:

  • mussten eine zusätzliche Kopfsteuer zahlen ¹
  • ab 1856 eine Militärbefreiungssteuer ¹
  • 1894 bis 1896 „Hamidian Massaker“, bis zu 300.000 Armenier ermordet ²
  • 1909 „Massaker von Adana“,
    20.000 bis 30.000 Armenier ermordet ³
  • 1915 „Völkermord an Armeniern, Aramäern/Assyrern, Griechen“, 1.5 Millionen Armenier, 750.000 Aramäer/Assyrer, 500.000 Griechen ermordet
  • 1922 „Brand von Izmir“, bis zu 100.000 griechische und armenische Opfer

Armenier in der Republik Türkei (ab 1923):

  • 1942 bis 1944 „Varlık Vergisi“ (Vermögenssteuer), Armenier mussten eine Steuer in Höhe von 232% zahlen, Muslime 4,94% Die Vermögenssteuer diente der Türkisierung der Wirtschaft
  • 1955 „Pogrom von Istanbul“, Pogrom an Griechen, Juden und Armeniern. 4214 Wohnungen, 1004 Geschäfte, 73 Kirchen, 26 Schulen und 5317 Einrichtungen wurden zerstört oder beschädigt

(Quellen:

  1. Halil İnalcık: Cizye. Osmanlılar’da Cizye. In: Türkiye Diyanet Vakfı İslâm Ansiklopedisi. Bd. 8, TDV Yayını, Istanbul 1993, S. 48.
  2. Taner Akçam: A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility. Metropolitan Books, New York 2006, S. 42.
  3. 30,000 Killed in Massacres“. In: New York Times.
  4. Dossier: Aghet – Genozid an den Armeniern. Bundeszentrale für politische Bildung.
  5. Aus der Asche des alten Smyrna“. Neue Zürcher Zeitung, 10. Juni 2011.
  6. Nergis Erturk: Grammatology and Literary Modernity in Turkey. Oxford University Press, 2011. S. 141.
  7. Dossier Türkei: Der Pogrom von Istanbul. Bundeszentrale für politische Bildung.)

Ja.

Nach dem Völkermord an den Armeniern besetzten Verantwortliche des Völkermords an den Armeniern wichtige Positionen im Staatsapparat der 1923 gegründeten Republik Türkei. Es gibt somit einen direkten Zusammenhang zwischen dem Völkermord an den Armeniern und den Staatsgründern der heutigen Republik Türkei. Der Völkermord an den Armeniern war eine Vorraussetzung für die Gründung der türkischen Republik, so Islamwissenschaftler Rainer Hermann.¹ Das konfiszierte Eigentum der Armenier, aber auch Griechen und Juden, stellte die wirtschaftliche Grundlage der türkischen Republik dar. Die Aneignung und Plünderung der armenischen aber auch griechischen und jüdischen Reichtümer fungierte ebenfalls als Grundlage für die Schaffung einer neuen türkischen Bourgeoisie.² ³ ⁴ ⁵

Verantwortliche des Völkermords an den Armeniern und ihre Funktion in der 1923 gegründeten Republik Türkei:

  1. Şükrü Kaya: Verschickungskommissar und verantwortlich für die Deportation der Armenier. Der deutsche Konsul Walter Rößler zitierte Kaya mit den Worten: „Das Endresultat muss die Ausrottung der armenischen Rasse sein.“  Von 1927 bis 1938 war er Innenminister und späterer Außenminister der Türkei. ⁶

  2. Tevfik Rüştü Aras: Zuständig für die Vernichtung der Leichen der Opfer des Genozids an den Armeniern. Die Leichen wurden in Brunnen gestopft, die wiederum mit Kalk gefüllt und mit Erde verschlossen wurden. Von 1925 bis 1938 war Rüştü Aras AußenministerAb 1939 war er für 3,5 Jahre der türkische Botschafter in London. ⁶ ⁷

  3. Mustafa Abdülhalik Renda: Führte die Massakrierung und Deportation der Armenier von Bitlis im Zuge des Völkermords an den Armeniern durch. Der deutsche Konsul in Aleppo, Walter Rößler, sagte, dass Abdülhalik „mit großer Energie an der Vernichtung der Armenier arbeitete.“ In der Republik Türkei war er Finanz-, Erziehungs- und Verteidigungsminister und von 1935 bis 1946 Präsident der Großen Nationalversammlung der Türkei, sowie Übergangsweise Staatspräsident. ⁶ ⁸ ⁹ ¹⁰

(Quellen:

  1. Völkermord an den Armeniern: Leugnen und vergessen.“ In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. April 2015.
  2. Samuel Totten: „Impediments to the Prevention and Intervention of Genocide.“ Transaction Publishers, 2013. S.55.
  3. Kamil Taylan: „Türkiye – Türkei – Die gespaltene Republik.“ ARTE, 2013.
  4. Fatma Müge Göke: „The Transformation of Turkey: Redefining State and Society from the Ottoman Empire to the Modern Era.“ Tauris Academic Studies, 2011. S. 119.
  5. Andreas Bähr, Peter Burschel, Gabriele Jancke: „Räume des Selbst. Selbstzeugnisforschung transkulturell.“ Böhlau, 2007. S. 165.
  6. Völkermord: »Wer am Leben blieb, wurde nackt gelassen«“ In: Zeit Online, 23. März 2005.
  7. Taner Akçam: „A Shameful Act: The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility.“ Metropolitan Books, New York 2006, S. 363.
  8. Uğur Üngör: „Confiscation and Destruction: The Young Turk Seizure of Armenian Property.“ Continuum International Publishing, 2011, S. 7.
  9. Taner Akçam: „From empire to republic : Turkish nationalism and the Armenian genocide.“ Zed Books, London 2005, S. 239-240.
  10. Auswärtiges Amt: Türkei, 183, Auflage. 41, A4215, 9. Februar 1916.)
Materialien zum Download
Argumentationsmaterial des Landesbildungsservers Baden-Württemberg

Um substanziell Argumenten von Leugnern des Genozids an den Armeniern entgegentreten zu können, wurden im Fachportal des Landesbildungsservers Baden-Württemberg Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Unter dem Titel Argumente von Genozidleugnern und was man dagegen erwidern kann finden unter anderem Lehrkräfte Informationen.

Website: www.schule-bw.de

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