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Politik

Garo Paylan in Gefahr: Armenischer Abgeordneter soll Immunität in der Türkei verlieren

Garo Paylan, armenischstämmiger HDP-Abgeordneter im türkischen Parlament.

Die Generalstaatsanwaltschaft der Stadt Diyarbakir, im Südosten der Türkei, hat das Verfahren zur Aufhebung der Immunität des armenischen HDP-Abgeordneten Garo Paylan eingeleitet.

Das Ermittlungsverfahren stützt sich auf ein Interview Garo Palyans der aus Diyarbakir direkt für die HDP in das türkische Parlament gewählt worden war. Er soll mit seinem besagten Interview vom Juli 2018 den Straftatbestand des berüchtigten Paragraf 301 des türkischen Strafgesetzbuches, „Beleidigung der Republik Türkei“, erfüllt haben.

Auch der armenische Journalist Hrant Dink wurde in Istanbul kurz vor seiner Ermordung wegen des § 301 angeklagt und verurteilt. Danach galt er als vogelfrei. Die Einleitung von Ermittlungen nach § 301 müssen zunächst vom türkischen Justizministerium erlaubt werden. Das Justizministerium hat im Fall Paylan die Erlaubnis der Generalstaatsanwaltschaft offenkundig bereits erteilt.

Paylan sagte über die Aufhebung seiner Immunität:

„Es geht um meine Aussagen gegenüber der Presse. Ein Abgeordneter geht in seine Stadt und teilt seine Ansichten mit der Presse. Ich habe der Presse mitgeteilt, was ich gesehen habe. Ich habe gepanzerte Wasserwerfer, Panzer an jeder Straßenecke in meinem Wahlbezirk gesehen, und das erinnerte mich an die Zeiten von Hitler und Mussolini. Aus diesen Aussagen versucht der Generalstaatsanwalt ein Verbrechen nach §301 „Beleidigung der Republik Türkei“ gegen mich zu konstruieren.“

Weiter erklärt Paylan: „Das ist ein Justizskandal, die Regierung will mir damit drohen und mich so zum Schweigen bringen.“

Der § 301 wurde nach der Ermordung des armenischen Journalisten Hrant Dink nicht aufgehoben, sondern unter den Erlaubnisvorbehalt des Justizministeriums gestellt. Er ist in der Vergangenheit bis heute immer wieder als politischer Paragraf verwendet worden, um missliebige Oppositionelle und Intellektuelle in der Türkei zu kriminalisieren. Bei Hrant Dink endete es mit seiner Ermordung am hellichten Tag in Istanbul. Ein minderjähriger Rechtsradikaler ermordete Hrant Dink am 19. Januar 2007 auf offener Straße vor seinem Verlagsgebäude „AGOS“. Nächste Woche wird weltweit des 11. Todestages des armenischen Journalisten gedacht werden.

Beobachter halten es für keinen Zufall, dass die Generalstaatsanwaltschaft gerade jetzt die Aufhebung der Immunität von Garo Paylan beantragen will. Ein politisches Zeichen fraglos, das in jüngster Vergangenheit bereits mit der Ermordung eines armenischen Intellektuellen in der Türkei endete.

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