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Gründer der deutsch-türkischen ADD würde Armenier-Genozid trotz Todesstrafe als „Lüge“ bezeichnen

Ramazan Akbas, Gründer und 2. Vorsitzender der deutsch-türkischen Partei Allianz Deutscher Demokraten.

Ramazan Akbas ist ein Rechtsanwalt und Gründer der deutsch-türkischen Splitterpartei Allianz Deutscher Demokraten (ADD). Die ADD war 2016 als Reaktion auf die Resolution des Bundestages zur Anerkennung des Genozids an den Armeniern gegründet worden. Für die ADD-Gründer sei auf Grund der Armenien-Resolution keine Partei mehr für – insbesondere türkische – Migranten in Deutschland wählbar. Bei der letzten Bundestagswahl warb die Partei – auf türkisch, mit einem Bild des türkischen Präsidenten Erdogan.
Auf Twitter veröffentlichte ADD-Gründer Ramazan Akbas am Freitag ein Posting und sagte, dass er den Völkermord an den Armeniern selbst mit „dem Strick um den Hals“ als „Lüge“ bezeichnen würde, wenn es dafür die Todesstrafe geben würde. Das Wort „Armenier“ wird von Akbas zudem als Diffamierung des Bundesvorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir verwendet. Özdemir war der Initiator der am 2. Juni 2016 verabschiedeten Resolution zum Armenier-Genozid und ist damit zum Ziel unzähliger Anfeindungen, insbesondere seitens türkischer Nationalisten, geworden.

Gegen die Armenien-Resolution hatte der deutsch-türkische Rechtsanwalt Akbas, der die Kanzlei „Akbas & Koll.“ in Wiesloch betreibt, Beschwerde eingereicht welcher jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht stattgegeben wurde. Das Gericht sah es als nicht begründet und erwiesen an, dass der Beschwerdeführer Akbas in seinen Grundrechten verletzt worden sei.
In Deutschland ist die Bezeichnung des Völkermords an den Armeniern als „Lüge“ strafbar. Im März 2006 fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein bislang wenig bekanntes Gerichtsurteil. Türkischen Nationalisten wurde per Gerichtsbeschluss verboten, auf ihrer Berliner Versammlung weder mit Transparenten noch in Reden oder in anderen Wort- und Schriftbeiträgen den Genozid an den Armeniern als „Lüge“ zu bezeichnen, da dies eine Straftat im Sinne von § 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) darstellt. Über 90 Prozent der türkischen Bevölkerung leugnet bis heute den Völkermord an den Armeniern, Aramäern/Assyrern und Pontosgriechen und wertet diesen als „Verleumdung“.

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