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Rhode Island verabschiedet Resolution zur Anerkennung der Unabhängigkeit von Bergkarabach

Sprecher des Repräsentantenhauses, Gordon Fox, empfängt Robert Avetisyan


Abgeordnete der gesetzgebenden Körperschaft des US-Bundesstaates Rhode Island haben heute eine Resolution verabschiedet, in der sie US-Präsident Barack Obama und den US-Kongress dazu auffordern, Bergkarabach (Nagorno-Karabakh), die überwiegend ethnisch-armenische separatistische Enklave in Aserbaidschan, anzuerkennen, berichtet „Radio Free Europe/Radio Liberty“.

Die Resolution, welche vom staatlichen Repräsentantenhaus angenommen wurde, fördert Berg-Karabachs Bemühungen „sich als eine freie und unabhängige Nation zu entwickeln.“
Robert Avetisyan, Berg-Karabachs US-Vertreter äußerte die Hoffnung, dass die Resolution andere Legislaturen in den Vereinigten Staaten und anderswo inspirieren würde, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Beinahe zeitgleich sprachen sich in einer Rede im „Capitol Hill“ in Washington die Kongressabgeordneten James Langevin und David Cicilline für eine Unterstützung der Menschen in Bergkarabach aus. Die Senatoren Sheldon Whitehouse und Jack Reed äußerten sich ebenfalls.
„Es ist wichtiger denn je, dass die Vereinigten Staaten einen feste Haltung in Bezug auf Frieden in dieser Region bewahren, zeigen das Demokratie aus einem Konflikt heraus entstehen kann und Bergkarabach unterstützen. Ich hoffe aufrichtig, dass Bergkarabach sein Recht auf Selbstbestimmung ohne den Verlust weiterer Menschenleben erreichen kann.“ so Langevin.
„Vor 20 Jahren kämpften und starben die Menschen in Bergkarabach für ihre Unabhängigkeit von der aserbaidschanischen Respression und Diskriminierung“, sagte der Abgeordnete David Cicilline und fügte hinzu: „Ich schließe mich den Menschen in Bergkarabach heute in der Anerkennung des 20. Jahrestages ihrer Unabhängigkeit und der Befreiung von Schuschi an.“
Armenien und Aserbaidschan stehen seit rund drei Jahrzehnten, mit einem fragilen Waffenstillstandsabkommen von 1994, im Konflikt über das Gebiet Bergkarabach. International vermittelte Verhandlungen eine Lösung zu finden sind bislang gescheitert.

Hintergrund: Die derzeitige Region von Bergkarabach überschneidet sich mit dem Großteil des Gebiets des historischen „Arzach“. Arzach war die zehnte Provinz des „Königreichs Armenien“ von 189 v. Chr. bis 387 n. Chr. Im Jahr 821 stellte das Gebiet das armenische „Khachen Fürstentum“ dar und bildete um 1000 das „Königreich Arzach“, welches eines der letzten mittelalterlichen ost-armenischen Königreiche und Fürstentümer war, das seine Autonomie nach der türkischen Invasion aufrecht erhalten hatte.
Bei dem Gebiet um Bergkarabach handelt es sich folglich um ein aus historischer Sicht armenisches Gebiet, welches jedoch Josef Stalin 1921 willkürlich der Sowjetrepublik Aserbaidschan schenkte. 1923 wurde es eine autonome Provinz, allerdings waren 94% der dort lebenden Menschen Armenier, die den Autonomiestatus zurückwiesen. Als Aserbaidschan und Armenien durch den Zerfall der UdSSR unabhängig wurden, erklärte sich auch Bergkarabach am 2. September 1991 durch ein Referendum für unabhängig. In Baku reagierte man sofort mit einer Blockade der Region. Die Autonomie wurde zurückgenommen und Aserbaidschan versuchte die Kontrolle über die Provinz mit militärischen Mitteln zurück zu gewinnen. Dem gegenüber entschloss sich auch Armenien zu einem militärischen Eingreifen mit russischer Unterstützung. Nach einem drei jährigen Krieg befreite Armenien Bergkarabach von aserbaidschanischen Truppen, besetzte das angrenzende Gebiet und vertrieb die aserbaidschanische Bevölkerung. Im Mai 1994 wurde ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet. Der Konflikt ist jedoch immer noch ungelöst, denn dort treffen das Prinzip der Selbstbestimmung und das Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen aufeinander.
Der deutsche Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Otto Luchterhandt gab in einer vergleichenden und rechtlichen Analyse zur Unabhängigkeit von Berg-Karabach an, dass die Situation in Karabach der in Kosovo ähnelt. Laut Luchterhandt hat der UN-Gerichtshof entschieden, dass Kosovo durch die Verabschiedung seiner Unabhängigkeit nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Auf dieser Grundlage weißt Otto Luchterhandt auf die Ähnlichkeiten zu Nagorno-Karabakh (NKR) hin und nennt Präzedenzfälle, denen zufolge im Fall Karabakh das Recht auf Selbstbestimmung von Völkern nicht im Konflikt mit dem Prinzip der territorialen Integrität steht. Weiterhin, so Luchterhandt, steht die Unabhängigkeitserklärung von Bergkarabach nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Völkerrechts. Wenn der UN-Sicherheitsrat Kosovo anerkennt, so der Rechtswissenschaftler, ist es verpflichtet ebenfalls Bergkarabach anzuerkennen.

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