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Bergkarabach

Die Unabhängigkeitserklärung der Republik Bergkarabach ist mit dem Völkerrecht vereinbar

Prof. Dr. Otto Luchterhandt. (Foto: Universität Graz)

STEPANAKERT. – Die Unabhängigkeitserklärung der Republik Bergkarabach (Arzach) steht nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Völkerrechts, erklärte der deutsche Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Otto Luchterhandt, während des internationalen Symposiums mit dem Titel »20. Jahrestag von NKRs Unabhängigkeit: Realitäten und Chancen«.

Der Professor präsentierte eine vergleichende und rechtliche Analyse der Unabhängigkeit NKRs und gab an, dass die Situation in Karabakh der in Kosovo ähnelt – Kosovo gehört genauso zu Europa.

Laut Luchterhandt, hat der UN-Gerichtshof entschieden, dass Kosovo durch die Verabschiedung seiner Unabhängigkeit nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Auf dieser Grundlage wies Otto Luchterhandt auf die Ähnlichkeiten zu NKR hin und nannte Präzedenzfälle, denen zufolge im Fall Karabakh das Recht auf Selbstbestimmung von Völkern nicht im Konflikt steht mit dem Prinzip der territorialen Integrität.

»NKRs Unabhängigkeitserklärung steht nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des Völkerrechts. Wenn der UN-Sicherheitsrat Kosovo anerkennt, ist es verpflichtet, ebenfalls Nagorno-Karabakh anzuerkennen.« berichtet Otto Luchterhandt und rief die Beamten von NKR dazu auf, diese Tatsache aktiver zu propagieren.

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