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Bundesberufungsgericht überdenkt Urteil zu Versicherungsauszahlungen an armenische Nachkommen des Genozids

Bundesberufungsgericht kalifornien völkermord armenier versicherungen axaDas neunte U.S. Bundesberufungsgericht (Appellationsgericht) in Kalifornien hat am 7. November erneut das schwierige Thema aufgegriffen, ob die Annahme des kalifornischen Gesetzes, das ein Völkermord an den Armeniern im Jahre 1915 in der Türkei stattgefunden hat, mit der US Außenpolitik kollidiert.

Das Thema betrifft ein Staatsgesetz welches festlegt, dass den Erben der ermordeten Armenier des Osmanischen Reiches Versicherungsauszahlungen von drei der größten deutschen Versicherungsorganisationen zustehen.
Das Gericht behandelte diesen Fall das erste mal im Jahre 2009, wobei die Richter zu Gunsten der deutschen Versicherungen urteilten. Am Montag, dem 7. November gab der oberste Richter in einem kurzen Statement jedoch bekannt, dass die Mehrheit der Richter dafür gestimmt hat den Fall erneut anzuhören. Dieser Schritt tilgt den Gerichtsbeschluss aus dem Jahre 2010.
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (kurz Munich Re; früher Münchener Rück) ist eines der in diesen Fall involvierten Versicherer. Sie argumentieren, dass das kalifornische Gesetz auf Grund seines Konflikts mit der offiziellen US Außenpolitik umgestürzt werden sollte. Die Anwälte die die Erben des Völkermords an den Armeniern repräsentieren argumentieren, dass die Außenpolitik auf den Ansichten der beiden vorhergehenden Regierungen (der von Bill Clinton und George W. Bush) basiert und in jeder Hinsicht nicht der aktuellen offiziellen Politik entspreche.
Der U.S. Kongress hat in der Vergangenheit versucht den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen, aber die Gesetzgebung wurde durch vorhergehende Verwaltungen verhindert.
Die New York Life Insurance sowie die AXA Versicherung sind ebenfalls involviert. Beide Versicherer haben im Laufe eines ähnlichen Gerichtsverfahrens bereits im Jahre 2005 zusammen über $37 Millionen den armenischen Klägern ausgezahlt. Die deutschen Versicherungsgesellschaften werden vermutlich mehr bezahlen müssen. Ein endgültiger Betrag steht jedoch noch nicht fest. Das Bundesberufungsgericht wird in diesem Fall voraussichtlich nächstes Jahr ein Urteil fällen.

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