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Armenien

Aserbaidschanische Truppen rücken illegal in Armenien vor

Aserbaidschanische Truppen sind am Mittwoch illegal bis zu 3,5 km in das Territorium der Republik Armenien in der Provinz Syunik – beim „Sev Lich“ See – vorgedrungen. Laut dem geschäftsführenden armenischen Premier Nikol Paschinjan kam es zu keinem Schusswechsel.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron teilte auf Twitter mit: „Aserbaidschanische Streitkräfte sind in armenisches Gebiet eingedrungen. Sie müssen sich sofort zurückziehen. Ich sage dem armenischen Volk noch einmal: Frankreich steht solidarisch an eurer Seite und wird dies auch weiterhin tun.“

Der amerikanische Kongressabgeordnete Frank Pallone kommentierte den Vorfall ebenfalls: „Aserbaidschan ist nun in Armenien unter klarer Verletzung des Völkerrechts vorgedrungen. Die USA müssen diesen Vorstoß unmissverständlich verurteilen und ihren Einfluss bei den Verbündeten geltend machen, um den Rückzug der aserbaidschanischen Streitkräfte vom armenischen Territorium herbeizuführen.“

Foto: Google Maps

Der armenische Ministerpräsident Paschinjan bezeichnete den Einmarsch aserbaidschanischer Streitkräfte als geplante Provokation, da die Aserbaidschaner offensichtlich gefälschte Karten mit sich führen, mit denen sie beweisen wollen, dass sie sich innerhalb der aserbaidschanischen Grenzen befinden. „Unsere Aufgabe ist es, dass das souveräne Territorium Armeniens unantastbar bleibt und die bewaffneten Kräfte Aserbaidschans sich auf ihre ursprünglichen Positionen zurückziehen müssen“, fügte Paschinjan hinzu. Gespräche seien im Gange, hieß es.

Der amtierende Außenminister Ara Ayvazyan sprach auch mit dem russischen Minister Sergej Lawrow über den Vorfall an der Staatsgrenze Armeniens und betonte die „Unzulässigkeit solcher Provokationen von aserbaidschanischer Seite.“

Paschinjan teilte dem russischen Präsidenten Putin mit, dass er die Anweisung gegeben habe, bei dem von Russland geführten internationalen Militärbündnis „Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit“ (OVKS) einen formellen Antrag auf Aufnahme von Konsultationen gemäß Artikel 2 der OVKS-Protokolle zu stellen.

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