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Armenien erwartet faires Urteil im Prozess Perincek vs. Schweiz

Amal Clooney (l.) vertrat Armenien beim Prozess Perincek vs. Schweiz am 28. Januar 2015

Amal Clooney (l.) vertrat Armenien beim Prozess Perincek vs. Schweiz am 28. Januar 2015

Amal Clooney (l.) vertrat Armenien beim Prozess Perincek vs. Schweiz am 28. Januar 2015


Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird morgen ihr Urteil im Fall Doğu Perinçek gegen die Schweiz fällen. Die öffentliche Anhörung wird am Donnerstag, den 15. Oktober um 11:45 Uhr stattfinden.

Die Interessen der Republik Armenien werden in dem Prozess durch die Staranwältin Amal Clooney – Ehefrau von Schauspieler George Clooney – vertreten. Eine Delegation aus Armenien hat sich auf dem Weg nach Straßburg gemacht, wie die Pressestelle des armenischen Generalstaatsanwalts meldet.
Von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwartet Armenien ein faires Urteil, welches keine Formulierungen enthält, die zu einer Anzweiflung der Faktizität des Völkermords an den Armeniern in einem historischen, rechtlichen sowie anderen Kontext führen können.
Das Ziel sei es zu verhindern, dass ein Urteil des EGMR zu einem Werkzeug für diejenigen wird, die den Völkermord leugnen, so der Generalstaatsanwalt Armeniens in einem Statement.
Perinçek, Parteivorsitzender der türkischen Heimatspartei (Vatan Partisi), hatte in der Vergangenheit an verschiedenen Versammlungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern 1915 – dessen Leugnung dort unter Strafe steht – bestritten und diesen als „internationale Lüge“ bezeichnet. Er wurde daraufhin von einem Lausanner Strafgericht im März 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das Bundesgericht hatte die Verurteilung bestätigt. Perinçek ging in Berufung und zog vor die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die das Urteil aus der Schweiz wieder umgestossen hatte. Die Schweiz ersuchte daraufhin die Große Kammer des EGMR um eine Neubeurteilung des Falles, zu der es am 28. Januar 2015 kam. Das Urteil des EGMR wird morgen gefällt.

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