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Armenien, Aserbaidschan und Russland unterzeichnen Erklärung zur Freigabe von Wirtschafts- und Verkehrsverbindungen

Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan, Russlands Präsident Wladimir Putin und Aserbaidschans Präsident Ilham Aliyev haben eine gemeinsame Erklärung zu den Ergebnissen der trilateralen Gespräche in Moskau verabschiedet. Hintergrund ist der Konflikt um die Region Bergkarabach. Der Status um die de-facto Republik Bergkarabach bleibt weiter offen. Wie es heißt, konnte keine Einigung zu den Kriegsgefangenen erzielt werden. Paschinjan betonte, dass dies weiter Priorität habe und man daran arbeite. Aliyev sagte, Aserbaidschan wird über Armenien eine Verbindung nach Nachitschewan erhalten. Armenien wird durch Aserbaidschan Eisenbahnverbindungen nach Russland und Iran erhalten:

1) Im Hinblick auf die Umsetzung des Punktes 9 der Erklärung vom 9. November 2020 über die Freigabe aller Wirtschafts- und Verkehrsverbindungen in der Region unterstützen die Parteien den Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin über die Bildung einer trilateralen Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz der Vize-Premierminister der Republik Aserbaidschan, der Republik Armenien und dem stellvertretenden Premierminister Russlands.

2) Die Arbeitsgruppe wird die erste Sitzung bis zum 30. Januar 2021 abhalten, auf deren Grundlage sie eine Liste der Hauptarbeitsrichtungen, die sich aus der Umsetzung des Absatzes 9 der Erklärung ergeben, erstellen wird, wobei sie die Eisenbahn- und Straßenverbindungen als Prioritäten festlegen wird, und auch andere Bereiche bestimmen wird, die zwischen der Republik Aserbaidschan, der Republik Armenien und der Russischen Föderation, im Folgenden als Parteien bezeichnet, vereinbart wurden.

3) Um die Hauptrichtungen der Tätigkeit umzusetzen, werden die Kovorsitzenden der Arbeitsgruppe die Zusammensetzung der Expertenuntergruppen in diesen Bereichen aus den Beamten der zuständigen Behörden und Organisationen der Parteien genehmigen. Die Expertenuntergruppen werden innerhalb eines Monats nach der Sitzung der Arbeitsgruppe eine Liste von Projekten mit einer Begründung der notwendigen Ressourcen und Aktivitäten für deren Umsetzung und Genehmigung auf höchster Ebene durch die Parteien vorlegen.

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4) Die Arbeitsgruppe wird bis zum 1. März 2021 eine Liste und einen Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Bau neuer Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, die für die Organisation, Durchführung und Sicherheit des internationalen Verkehrs durch die Republik Aserbaidschan und die Republik Armenien notwendig sind, sowie für Transporte, die von der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien durchgeführt werden und die eine Durchquerung der Territorien der Republik Aserbaidschan und der Republik Armenien erfordern, zur Genehmigung auf höchster Ebene vorlegen.

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