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Antwort an Aydan Özoguz: Völkermord-Resolution kann nicht hinderlich sein für Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozess

Aydan Özoğuz, MdB, seit Dezember 2013 Staatsministerin der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. (Foto: Olaf Kosinsky/Skillshare.eu)

Obwohl Aydan Özoguz die Ereignisse von 1915 als Völkermord anerkennt, empfindet Sie die für Donnerstag geplante Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten als Hinderlich für einen Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozess.

Ein Kommentar der Initiative Anerkennung Jetzt.

Sehr geehrte Frau Aydan Özoguz,
Sie sind der Meinung, dass die für Donnertag angekündigte Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern – also das einfache konstatieren einer historischen Wahrheit – hinderlich für einen Aufarbeitungs- und Versöhnungsprozess sei. Es wird damit, wie bereits seit 101 Jahren der Fall, der Türkei überlassen zu bestimmen, wann eine Aufarbeitung, Versöhnung und Anerkennung des Völkermords stattfinden soll.
Wir möchten wissen:
Hat eine bislang nicht verabschiedete Resolution in den letzten 101 Jahren etwa eine Versöhnung oder gar Aufarbeitung in der Türkei bewirkt? Hat das Aufrechterhalten des Schweigens zu diesem Verbrechen seitens Deutschland – als Mitschuldiger – etwa verhindert, dass 2007 der armenische Journalist Hrant Dink, der sich für eine Aufarbeitung des Völkermordes in der Türkei einsetzte, auf offener Straße in Istanbul von einem türkischen Nationalisten hingerichtet wurde? Hat das in Schutz nehmen der türkischen Genozidleugner seitens Deutschland in den letzten 101 Jahren etwa verhindert, dass türkischen Schülern in der Türkei gelehrt wird, Armenier hätten einen Völkermord an den Türken begangen? Hat das anhaltende Leugnen seitens Deutschland zu diesem Thema etwa eine Einmischung der Türkei in den deutschen Umgang mit dem Völkermord verhindert? Sehen so die hoffnungsvoll stimmenden türkischen Zeichen der Aufarbeitung und Aussöhnung aus, die Sie jetzt durch eine Völkermord-Resolution im Bundestag gefährdet sehen?!
Seit 101 Jahren lautet die Devise Deutschlands bei diesem Völkermord: Die Gefühle der Täter und „Nachfahren der Täter“ haben Vorrang. Seit 101 Jahren werden die „Nachfahren der Täter“ aus Angst vor türkischen Reaktionen geschützt, wohingegen die armenischen Opfer des Völkermords und ihre Nachkommen weiterhin unbeschwert diffarmiert werden dürfen – insbesondere in Deutschland mit der größten türkischen Diaspora! Seit 101 Jahren müssen und sollen – wenn es nach Ihnen geht – Armenier dies ertragen und weiter auf ein Umdenken der leugnenden Türkei warten. Frau Özoguz – es reicht! 101 Jahre sind genug!
Wir, die Nachfahren der Opfer, sind es leid, dass auf unsere Kosten und auf Kosten des Andenkens unserer verstorbenen Familien eine falsche Rücksichtnahme auf die Türkei ausgeübt wird.
Weder Sie, Frau Aydan Özoguz, noch Claudia Keller vom Tagesspiegel, noch Christiane Hoffmann vom SPIEGEL, noch ein Abgeordneter des Bundestages sind in der Lage beurteilen zu können, ob der Aussöhnungsprozess durch eine Resolution ins stocken gerät. Denn Sie alle waren und sind kein direkter Teil des Aussöhnungsprozesses. Sie alle sind keine Nachfahren der 1,5 Millionen armenischen und über 750.000 aramäischen/assyrischen und pontosgriechischen Opfer. Sie alle wissen nicht was es bedeutet, als Armenier sein Leben lang eine türkische aggressive Form der Genozidleugnung und Verunglimpfung am eigenen Leib – und zwar betrieben von Türken weltweit, jüngst in Berlin – zu spüren zu bekommen und was dies verursacht.
Und auch Ihr Argument „Der Bundestag kann diese Resolution verabschieden, aber er ist nun mal kein Strafgerichtshof“ ist nicht nachvollziehbar. Vor welchem Gericht soll denn der Völkermord verhandelt werden? Etwa vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dessen Gerichtsbarkeit sich nur auf Verbrechen erstreckt, welche nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts (01.07.2002) begangen wurden? Kennen Sie die Istanbuler Prozesse? Ist Ihnen bekannt, dass im Angesicht der Vernichtung der Armenier am 24. Mai 1915 zum ersten Mal von „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ gesprochen wurde? Heute ist dieser Grundsatz in den Statuten des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgenommen worden. Und welche Person soll nach Ihrer Meinung heute für den Genozid an den Armeniern von 1915 auf die Anklagebank? Etwa türkische Staatslenker von heute? Frau Aydan Özoguz, die Täter und Verantwortlichen für den Völkermord sind heute alle Tot (und liegen teils in Ehrengräbern, unter anderem auf dem Türkischen Friedhof Berlin, begraben – eine Schande!).
Wir sind es leid, dass sich seit 101 Jahren andere das Recht herausnehmen urteilen zu dürfen, was wir wollen und was nicht und was gut für die Nachfahren der armenischen Opfer ist und was nicht.
Wir, die Nachfahren der Opfer des Völkermords, sagen: Unabdingbar für die Versöhnung ist eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte und das Anerkennen von Verantwortung und historischer Schuld. Nur dann ist verzeihen, aussöhnen und die Entwicklung friedlicher und normaler Beziehungen möglich. Das Leugnen, Relativieren und Abstreiten eines Völkermords tötet die Opfer ein zweites Mal hat Elie Wiesel gesagt. Eine Versöhnung und Aufarbeitung darf nicht länger auf Kosten der Armenier und des Andenkens an die Opfer des Völkermordes stattfinden. Insbesondere nicht in Deutschland, dem Land, dass eine Mitschuld am Völkermord trägt.

Anerkennung Jetzt“ ist eine zivilgesellschaftliche Initiative von zumeist jungen deutsch-armenischen Aktivisten aus dem gesamten Bundesgebiet und wird von mehreren Hundert Personen unterstützt. Seit 2013 hat sich die Initiative Anerkennung Jetzt zum Ziel gesetzt, die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern, Aramäern/Assyrern und Pontosgriechen zu erreichen und die Debatte in Politik und Gesellschaft kritisch und konstruktiv zu begleiten.

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