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Gesetz

Strafverfahren gegen türkischen EU-Minister wegen Immunität eingestellt

Hat gut lachen: Türkischer EU-Minister Egemen Bagis (l.) mit EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. (Foto: Keystone)

Der türkische EU-Minister Egemen Bagis muss sich nicht wegen Rassendiskriminierung vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Zürich stellt das Verfahren wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm gegen den türkischen EU-Minister Egemen Bagis ein. Sie kam zum Schluss, dass „er während seines gesamten Aufenthalts in der Schweiz Immunität genoss“, welche den Minister vor einem Strafverfahren im Kanton Zürich schützt.
Bagis hatte am Weltwirtschaftsforum teilgenommen. Anschliessend  besuchte er am 28. Januar 2012 im Zürcher Kongresshaus das Konzert einer türkischen Sängerin. Am Rande dieses Konzerts wurde der Politiker von einem türkischen Journalisten interviewt. Unter anderem kam die damals aktuelle Gesetzesdebatte in Frankreich zur Sprache: Die Leugnung des Genozids von 1915 an den Armeniern sollte strafbar werden. Gegenüber dem türkischen Journalisten sagte Bagis:

Wir befinden uns heute in der Schweiz, und ich sage, dass die Ereignisse von 1915 kein Genozid waren. Lasst sie kommen und mich verhaften.

Gesellschaft Schweiz-Armenien meldete Vorfall

Die auf Video aufgenommenen Äusserungen wurden von verschiedenen Medien verbreitet. Am 30. Januar ging bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) übergab entsprechende Zeitungsartikel an Andrej Gnehm von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich, welche darauf die Ermittlungen eröffnete. Die Staatsanwaltschaft musste überprüfen, ob der Politiker gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen habe. Dies ist ein Offizialdelikt, das heisst, die Behörden müssen tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erhalten. Mit einer „Nichtanhandnahme-Verfügung“ hat sie nun am 26. März das Verfahren erledigt. Allerdings sei diese Verfügung noch nicht rechtskräftig. Sie „kann theoretisch noch angefochten werden“, sagt die zuständige Staatsanwältin Christine Braunschweig auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

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