Folgen Sie uns

Hallo, wonach suchen Sie?

Gesetz

Amal Clooney: EGMR-Urteil ist ein Sieg für Armenien

Amal Clooney (l.) und Kronanwalt Geoffrey Robertson (r.) vertraten Armenien im Fall Perincek gegen die Schwei for dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Amal Clooney (l.) und Kronanwalt Geoffrey Robertson (r.) vertraten Armenien im Fall Perincek gegen die Schwei for dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Amal Clooney (l.) und Kronanwalt Geoffrey Robertson (r.) vertraten Armenien im Fall Perincek gegen die Schwei for dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte


Amal Clooney bezeichnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Doğu Perinçek gegen die Schweiz, wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern, als einen Sieg für ‪Armenien‬.

Armenien war weder Kläger noch Angeklagter in dem Prozess, sondern als Dritte Partei beteiligt, da die Kleine Kammer des ‪‎EGMR‬ in ihrem Urteil 2013 in drei Paragrafen die Faktizität des Völkermords an den Armeniern angezweifelt hat. Amal ‪‎Clooney‬ wollte sicherstellen, dass die Große Kammer dies nicht wiederholt.
„Die Große Kammer des EGMR betrachtete die Ergebnisse der Kleinen Kammer bezüglich der Faktizität des Völkermords als unangebracht. Zehn Richter sagten, dass sie diesen Punkt niemals hätten diskutieren dürfen, da dies außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit war. Weitere sieben Richter sagten, dass der Völkermord an den Armeniern eine anerkannte historische Tatsache ist. Daher ist das Urteil ein Sieg für Armenien“, so Clooney.
„Das Urteil der Großen Kammer des EGMR, die die Wichtigkeit der Meinungsäusserungsfreiheit in den Vordergrund stellte, hat zudem wichtige Konsequenzen für die Türkei, die eines der schlechtesten Plätze in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit belegt. Die Türkei kann die Verfolgung derjenigen, die über die faktische Wahrheit des Völkermords an den Armeniern schreiben, wie der 2007 ermordete armenische Journalist Hrant Dink, nicht mehr mit „Beleidigung der türkischen Nation“ nach Artikel 301 (Türkisches Strafgesetzbuch) begründen. Diese Verfolgungen widersprechen eindeutig der Garantie auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie er im Fall von Perinçek angewandt wurde“, so die Rechtsanwältin Amal Clooney weiter.
„Der türkische Ultranationalist Doğu Perinçek hätte nicht zum dem Märtyrer gemacht werden dürfen, der er so eifrig werden wollte. Es ist festzuhalten, dass das Gericht Perinçeks Forderung von 120.000 Euro Entschädigung abgelehnt hat und ihm keine weiteren Beträge zugesprochen hat – nicht einmal seine eigenen Anwaltskosten“, heißt es in einer Erklärung der Anwälte Geoffrey Robertson und Amal Clooney.

Werbung
Werbung

Meistgelesen

Werbung

Weitere Themen

Bergkarabach

Die seit acht Monaten andauernde Blockade des Lachin-Korridors durch Aserbaidschan hat zu einer humanitären Krise geführt. Eine Gruppe türkischer Intellektueller ruft die internationale Gemeinschaft...

Meinung

Ein Offener Brief an Außenministerin Annalena Baerbock Sehr geehrte Frau Baerbock, seitdem Sie die verantwortungsvolle Aufgabe der Außenministerin für unser Land Deutschland inne haben,...

Ausland

Am Montag wurde der Platz des „Genozids am armenischen Volk“ im Stadtzentrum von Haifa in Israel eingeweiht. Stadtrat Nir Schuber setzte sich für das...

Meinung

Der Journalist und Autor Eike Christian Petering, der im Jahr 2015 den Dokumentarfilm „Der vergessene Völkermord“ für das ZDF produziert hat, kritisiert in einer...