Folgen Sie uns

Hallo, wonach suchen Sie?

Bergkarabach

Strafanzeige gegen Aserbaidschan wegen Kriegsverbrechen

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. hat eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen durch Aserbaidschan im aktuellen Krieg in Bergkarabach gestellt.

Das Theater in Stepanakert (Bergkarabach) nach einem Bombardement seitens Aserbaidschan (Foto: Haypress)

Die Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V. (DEARJV) hat am 20. Oktober 2020 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen gegen Personen im aktuellen Berg-Karabach-Kriegdurch aserbaidschanische Soldaten erstattet.

Am frühen Morgen des 27. September haben aserbaidschanische Streitkräfte einen breit angelegten Angriffskrieg auf die Republik Artsakh (Berg-Karabach) begonnen, welcher trotz zweifach verhandelten humanitären Waffenruhevereinbarungen massiv fortgesetzt wird. Inzwischen seien diverse Handlungen festgestellt worden, die darauf schließen lassen, dass bei dem aktiven Vorgehen der aserbaidschanischen Streitkräfte massive Kriegsverbrechen begangen werden. Aufgrund dessen, wurden unterschiedliche Tathandlungen und Ereignisse von uns ausgewertet, analysiert und als solche, die unter anderem gegen Normen des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) verstoßen, eingestuft worden. Damit diese schrecklichen Taten nicht unbestraft bleiben und die Täter dafür zur Rechenschaft gezogen werden, haben wir uns als Deutsch-Armenische Juristenvereinigung e.V., die sich in ihrer Satzung unter anderem die Förderung der rechtlichen Aufklärung des Konflikts um Berg-Karabach (Republik Artsakh) zum Ziel gesetzt hat, dazu entschieden, diese Ereignisse und Tathandlungen beim Generalbundesanwalt anzuzeigen.

Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei den von uns in der Strafanzeige benannten Taten um Kriegsverbrechen gegen Personen in unterschiedlichen Konstellationen nach dem VStGB. So kursierte in den vergangenen Tagen beispielsweise Video-und Bildmaterial in den Sozialen Medien, die die Bloßstellung armenischer Gefangener durch aserbaidschanische Soldaten zeigte. Darüber hinaus wurden die armenischen Soldaten, die in Gefangenschaft geraten sind unmenschlich behandelt, schwerwiegend erniedrigt und sodann verbal und physisch gefoltert. In einem anderen Fall wurden zwei gefangen genommene Soldaten der Verteidigungsarmee Berg-Karabachs in barbarischer Art und Weise erniedrigt und auf Befehl hingerichtet. In anderen Fällen posierten aserbaidschanische Soldaten mit dem abgetrennten Kopf eines armenischen Soldaten oder mit armenischen Leichen, begannen Leichenschändungen an diesen und veröffentlichen dies auf unterschiedlichen Kanälen im Internet.

Des Weiteren sind noch diverse andere mögliche Kriegsverbrechen bekannt, wie beispielsweise der Einsatz von Streubomben, der Beschuss von Zivilisten und zivilen Infrastruktureinrichtungen wie Krankenhäusern, Versorgungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen, kulturellen Einrichtungen wie Theater, Kirchen, Straßen (Versorgungswegen), Brücken und ganzen Wohngebieten.

Mit dem Erlass des VStGB im Jahr 2002 hat Deutschland den Grundstein gelegt, seine internationale Verpflichtung zur Verfolgung von Völkerstraftaten zu erfüllen. Als solche bezeichnet man die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“ (Präambel des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs). Schwere Menschenrechtsverletzungen wie etwa Folter betreffen die internationale Gemeinschaft als Ganzes und müssen geahndet werden.
Der GBA ist in der Bundesrepublik Deutschland für die Verfolgung von Straftaten nach dem VStGB originär und ausschließlich zuständig. Das Bundeskriminalamt (BKA) für die Verfolgung von Verstößen gegen das VStGB polizeilich zuständig. Die Ermittlungen werden bei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) im BKA oder durch ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter geführt.

Nach dem sog.Universalitätsprinzip ist eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland möglich, sofern die Straftat im Ausland begangen wurde und der Täter sich nach der Tat in Deutschland aufhält.
Diesbezüglichhaben wir uns im Falle der Festnahme explizit gegen eine Überstellung der Täter nach Aserbaidschan ausgesprochen, da die Strafverfolgung in Aserbaidschan nach unserer Auffassung nicht gewährleistet ist. Dies wurde bereits im Fall des aserbaidschanischen LeutnantsRamil Safarov bestätigt, der 2004 bei einem NATO-Lehrgang in Ungarn einen armenischen Teilnehmer im Schlaf mit einem Beil den Kopf abgetrennt hatte. Nach seiner Überstellung von Ungarn nach Aserbaidschan wurde er freigesprochen, befördertund auf allen Ebenen im Land als Held gefeiert. Diesen Umstand stellteauch der EGMR in einem Urteil vom 26. Mai 2020 (Application No. 17247/13)festund bezweifelt die Verurteilung aserbaidschanischer Täter im Rahmen von begangenen Taten gegenüber Armeniern.

Die Aufarbeitung schwerster Menschenrechtsverbrechen in Deutschland auf Grundlage des Weltrechtsprinzips ist nach Auffassung derDEARJVein wichtiger Schritt im Kampf gegen Straflosigkeit und ein ernst zu nehmendes Warnsignal für Täterinnen und Täter. Die Ermittlungs-und Strafverfahren in Deutschland rücken die schweren Menschenrechtsverbrechen in vielen Staaten der Welt in das öffentliche Bewusstsein und erhöhen den Handlungsdruck auf die internationale Strafjustiz.

Nach Ansicht der DEARJV kann dem vielfach bemängelten Anwendungsdefizit des Völkerstrafgesetzbuches nur durch effektive und entschlossene praktische Umsetzung entgegengewirkt werden, wobei die politische Brisanz der aufgeführten Taten nicht dazu führen darf, dass schwere internationale Menschenrechtsverletzungen mangelsVerfolgungsinteresse folgenlos bleiben.

(Link zur Pressemitteilung)

Werbung
Werbung

Meistgelesen

Werbung

Weitere Themen

Politik

Bergkarabach verhandelt nicht über die Öffnung einer anderen Straße als den Lachin-Korridor, so der Präsident der de-facto Republik Arzach, Arayik Harutyunyan. Vor Demonstrierenden vor...

Bergkarabach

Die seit acht Monaten andauernde Blockade des Lachin-Korridors durch Aserbaidschan hat zu einer humanitären Krise geführt. Eine Gruppe türkischer Intellektueller ruft die internationale Gemeinschaft...

Meinung

Ein Offener Brief an Außenministerin Annalena Baerbock Sehr geehrte Frau Baerbock, seitdem Sie die verantwortungsvolle Aufgabe der Außenministerin für unser Land Deutschland inne haben,...

Politik

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) des Rates der Europäischen Union hat den Vorschlag Kanadas gebilligt, das Land als einen Drittstaat in der Mission...