Die Türkei hat am Freitag, den 28. Juli, einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Verwendung der Bezeichnung „Völkermord an den Armeniern“ im türkischen Parlament verbietet.
Erdogans Regierungspartei AKP sowie die rechtsextreme Partei MHP stimmten für das neue Gesetz, die Oppositionsparteien stimmten dagegen. Das neue Gesetz sieht Konsequenzen für türkische Abgeordnete vor, die die „Geschichte und die gemeinsame Vergangenheit des türkischen Volkes beleidigen“. Als „Beleidigung“ gilt demnach per Gesetz von nun an, wer etwa in Diskussionen über die Ereignisse von 1915 den Begriff „Völkermord“ im türkischen Parlament verwendet. Ebenso verboten wurden die Begriffe „Kurdistan“ sowie „kurdische Regionen“.
Abgeordneten ist es zudem untersagt, jegliche Plakate mit ins Parlament zu bringen. Denjenigen, die sich weigern nach der Wahl im Parlament einen Eid abzulegen, bleibt die Ausübung ihrer Ämter verwehrt. Parlamentsabgeordnete die gegen das neue Gesetz verstoßen werden vorübergehend aus dem Gesetzgebungsorgan entlassen und müsse eine Strafe, die ein Drittel ihres Gehalts entspricht, zahlen.
