Armenien zieht wegen der Rolle der Türkei beim Angriffskrieg Aserbaidschans im Herbst 2020 gegen Bergkarabach vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Wie das Straßburger Gericht am Dienstag mitteilte, ist am 9. Mai ein entsprechender Antrag eingegangen.
Es wird nun geprüft, ob die Beschwerde zugelassen werde. Armenien wirft der Türkei dem EGMR zufolge vor, die aserbaidschanischen Streitkräfte in dem Konflikt unterstützt zu haben. Zuletzt bestätigte dies im März auch das Europäische Parlament und stellte fest, dass die Türkei unter Bruch des Völkerrechts syrische Söldner nach Bergkarabach verlegt hatte.
Auch zwischen Armenien und Aserbaidschan liegen dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof von beiden Seiten Beschwerden zu Menschenrechtsverletzungen vor.
Bei dem aserbaidschanischen Angriff vom 27. September bis 9. November 2020 auf das mehrheitlich armenisch bewohnte Bergkarabach hat die autokratische Regierung in Baku weite Teile der Region erobert. Mehr als 6.000 Menschen starben bei dem 44-tägigen Krieg. Russland hatte zwischen den beiden verfeindeten Ländern einen Waffenstillstand vermittelt.
Derzeit wächst die Sorge vor einem erneuten Aufflammen des Konflikts, da aserbaidschanische Streitkräfte jüngst unter Bruch des Völkerrechts bis zu 3,5 Kilometer in das Territorium der Republik Armenien vorrückten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der Europäischen Union unabhängigen Organe setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Auch Staaten können vor dem Gerichtshof Klagen gegen ein anderes Mitgliedsland einreichen.