Im Zentrum des Treffens der EU-Außenminister beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten (RAB) am 7. Dezember 2020 in Brüssel standen neben den transatlantischen Beziehungen sowie die aktuellen Krisenherde Äthiopien und Belarus auch die anhaltenden Spannungen mit der Türkei.
Aufgrund der anhaltenden Provokationen der Türkei etwa in Syrien, im östlichen Mittelmeer, in Libyen sowie jüngst im Konflikt um die mehrheitlich armenisch bewohnte Region Bergkarabach, berieten die EU-Außenminister über eine mögliche Verhängung von Sanktionen gegen die Türkei, worüber auch beim EU-Gipfel diese Woche gesprochen werden soll, wie es in einer Erklärung des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten heißt.
„Die Beziehungen mit der Türkei sind die strategische Herausforderung. Die Politik der ‚Tür auf-Tür zu‘, die von Ankara verfolgt wird, kann von uns nicht mehr akzeptiert werden. Hier sollten wir eine sehr klare Sprache sprechen.“
so Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg.
In einer Erklärung des Auswärtigen Amts vom 4. Dezember 2020 heißt es, dass für Sanktionen – etwa gegen die Türkei – in der Europäischen Union ein rechtsförmiges Verfahren vorgesehen ist. Der Rat der Außenminister wollte sich nach den politischen Diskussionen am Montag die Befassung am Donnerstag und Freitag durch den Europäischen Rat vorbereiten.
Die Europäische Union will den Mechanismus für Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen vereinfachen. Die EU-Außenminister beschlossen am Montag in Brüssel bei einer persönlichen Sitzung einstimmig, ein neues globales „Menschenrechtsregime“, mit dem Menschenrechtsverletzungen gegen jedermann weltweit geahndet werden können.