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Warum die Leugner des türkischen Völkermords an den Armeniern falsch liegen

Kron- und Stadtanwalt Geoffrey Robertson

Die American University of Armenia (AUA) wird am 23. April 2012 den Anwalt für internationale Menschenrechte, Geoffrey Robertson zu Gast haben, der einen Vortrag mit dem Thema „Warum Leugner des Völkermords an den Armeniern falsch liegen“ abhalten wird.

Robertson ist der Autor des Buches Crimes Against Humanity: The Struggle for Global Justice, welches die Anwendung und Nutzung von internationalen Normen in Bezug auf Menschenrechte analysiert.
Robertson sagt aus: „Ich glaube, wenn das Gesetz durch Fakten koordiniert wird, führt dies zu dem unvermeidlichen Schluss, dass die Gräueltaten von 1915 gegen die Armenier Völkermord waren.“
Bezüglich der Leugnung des Völkermords an den Armeniern und der Behauptung der Leugner-Seite, es gäbe keine Beweise, schrieb Kronanwalt Robertson in seinem Artikel mit dem Titel „A genocide denied“ (Ein Genozid geleugnet) auf der Webseite „New Statesman“:

Dies wäre ein Schock für die Architekten der »UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes« gewesen (für die der Völkermord an den Armeniern gleich an zweiter Stelle nach dem Holocaust kam), sowie ein Schock für die britische Kriegsregierung, welche die Türken für ihre Vorgehensweise der »systematischen Vernichtung einer ganzen Rasse aus ihrem Gebiet« angeklagt hatte. Winston Churchill beschrieb dies als einen »administrativen Holocaust«… es gibt keinen Zweifel daran, dass dieses Verbrechen aus politischen Gründen durchgeführt wurde.

In dem Artikel schreibt Robertson zudem, dass man keine eindeutigen Belege über Beschlüsse einer Regierung zur Vernichtung einer Rasse benötige, um einen Völkermord zu beweisen. Weder die Nazi- noch die Hutu-Regierung in Ruanda hat jemals darüber abgestimmt so etwas zu tun oder hat solche Beschlüsse aufgezeichnet. Genozidale Absichten lassen sich durch die Taten einer Regierung und durch ihr Wissen zum Zeitpunkt an dem sie es tun erschließen, so der Anwalt. Weiter schreibt Robertson:

Für jeden, darunter Diplomaten und Missionare aus Deutschland (dem damaligen Verbündeten der Türkei) und für neutrale US-Botschafter war es offensichtlich, dass sich die Deportationen in Todesmärche gewandelt hatten und dass die Massaker von Rassenhass, geschürt durch die Türkisierungs-Kamapgne der Regierung, beeinflusst wurden.

In einem 40-seitigen Bericht namens Was there an Armenian Genocide?“ (2009) enthüllte der Anwalt auf Grundlage von Geheimdokumenten der „Freedom of Information Act“, wie das britische Außenministerium (FCO) viele Jahre durch Falschaussagen zum Völkermord an den Armeniern das britische Parlament bezüglich der faktischen Wahrheit dieses Genzozids getäuscht hat, um sich bei der türkischen Regierung einzuschmeicheln.

Geoffrey Robertson ist australischer Kronanwalt (Bezeichnung für besonders erfahrene Rechtsanwälte in England und Wales) und Stadtanwalt mit derzeitigem Wohnsitz in England. Bis 2007 war er Berufungsrichter im UN-Sondergericht für Sierra Leone. Ab Dezember 2010 verteidigte er WikiLeaks Gründer Julian Assange.

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