Am 18. November empfing die Generaldirektorin der UNESCO, Audrey Azoulay, die Vertreter Armeniens und Aserbaidschans.
Die Generaldirektorin erinnerte an die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der seine Erleichterung zum Ausdruck gebracht hatte, und begrüßte die Einigung auf einen vollständigen Waffenstillstand und die Einstellung der Feindseligkeiten in und um die Konfliktzone Bergkarabach. Dieses Abkommen war am 9. November in einer gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Republik Aserbaidschan Ilham Aliyev, des Premierministers der Republik Armenien Nikol Paschinjan und des russischen Präsidenten Wladimir Putin angekündigt worden.
Audrey Azoulay bekräftigte auch die universelle Dimension des kulturellen Erbes als Zeuge der Geschichte und als untrennbarer Bestandteil der Identität der Völker, die die internationale Gemeinschaft über die Konflikte des Augenblicks hinaus für künftige Generationen schützen und bewahren müsse.
»Die Generaldirektorin möchte an die Bestimmungen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und ihre zwei Protokolle erinnern, denen sowohl Armenien als auch Aserbaidschan beigetreten sind und die auf der Überzeugung der Vertragsstaaten beruhen, dass „die Beschädigung von Kulturgut, das einem Volk gehört, gleich welcher Art, eine Beschädigung des kulturellen Erbes der gesamten Menschheit bedeutet“«, heißt es in einer Pressemitteilung der UNESCO, die am 20. November veröffentlicht wurde.
Azoulay erinnert in der Erklärung auch an die Resolution 2347 (aus dem Jahr 2017) des UN-Sicherheitsrates, in der betont wird, dass „die unrechtmäßige Zerstörung des kulturellen Erbes, die Plünderung und der Schmuggel von Kulturgütern im Falle eines bewaffneten Konflikts, auch durch terroristische Gruppen, und Versuche, in diesem Zusammenhang die historischen Wurzeln und die kulturelle Vielfalt zu leugnen, Konflikte schüren und verschärfen und die nationale Aussöhnung nach einem Konflikt behindern können und somit die Sicherheit, Stabilität, Regierungsführung und soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der betroffenen Staaten untergraben“.
Die Generaldirektorin der UNESCO bekräftigte ihren Appell vom 9. Oktober für den Schutz des Erbes in der Region Bergkarabach und die absolute Notwendigkeit, jeden weiteren Schaden zu verhindern.
Während des gemeinsamen Treffens mit Armenien und Aserbaidschan schlug Audrey Azoulay formell die technische Unterstützung der UNESCO vor, die trotz früherer Versuche bisher nicht in der Lage war, diese Zonen zu besuchen, und die im Einvernehmen mit allen betroffenen Parteien eine vorläufige Feldmission durchführen könnte, um ein Verzeichnis der wichtigsten Kulturgüter als Voraussetzung für einen wirksamen Schutz des Erbes der Region zu erstellen.
Die UNESCO teilte mit, dass sie in diesem Sinne mit allen interessierten Partnern zusammenarbeiten werde, um die Voraussetzungen für eine solche Mission zu schaffen. Mit den Staaten, die den Ko-Vorsitz der Minsker Gruppe der OSZE innehaben, haben Konsultationen auf hoher Ebene begonnen, heißt es in der Pressemitteilung.