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Bergkarabach

EU stockt Hilfe für Bergkarabach um 10 Millionen Euro auf

Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Stärkung der Stabilität und der Friedenskonsolidierung im Südkaukasus löste die EU-Kommission am Montag ihre Zusage ein, weitere 10 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Bergkarabach zur Verfügung zu stellen, darunter auch Unterstützung der vom jüngsten Krieg betroffenen Zivilisten. Damit erhöht sich die EU-Hilfe für Menschen in Not seit des Angriffskrieges Aserbaidschans im September 2020 auf über 17 Millionen Euro.

Der EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, erklärte dazu: „Die humanitäre Lage in der Region erfordert weiterhin unsere Aufmerksamkeit, wobei die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie die Auswirkungen des Konflikts weiter verschärft. Die EU stockt ihre Unterstützung erheblich auf, um den vom Konflikt betroffenen Menschen zu helfen, ihre Grundbedürfnisse zu decken und ihr Leben wieder aufzubauen.“

Der Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, Olivér Várhelyi, sagte: „Wie Ende letzten Jahres zugesagt, leisten wir heute zusätzliche Hilfe für die Menschen, die am stärksten von dem Konflikt betroffen sind. Unsere Unterstützung wird damit nicht enden: Die EU arbeitet weiter an einer umfassenderen Konflikttransformation und einer langfristigen sozioökonomischen Erholung und Stärkung der Region.“

Die am Montag bereitgestellten Mittel dienen der Bereitstellung von Nothilfe einschließlich Nahrungsmitteln, Hygiene- und Haushaltsgegenständen, Bargeld für verschiedene Zwecke und Gesundheitsversorgung. Die Mittel werden auch für Schutzmaßnahmen, einschließlich psychosozialer Unterstützung, sowie für Bildungsmaßnahmen in Notsituationen eingesetzt und gewährleisten eine frühzeitige Unterstützung bei der Wiederherstellung des Lebensunterhalts. Die Hilfe wird den am stärksten gefährdeten Konfliktopfern zugute kommen, darunter Vertriebene, Rückkehrer und Aufnahmegemeinschaften, heißt es in einer Presseerklärung der Europäische Kommission.

Diese zusätzlichen Mittel sollen auch die humanitäre Minenräumung in bewohnten Gebieten sicherstellen und die betroffenen Menschen über Minenrisiken aufklären. Die EU teilte weiter mit: „Die gesamte humanitäre Hilfe der EU wird bedarfsorientiert und im Einklang mit den im EU- und Völkerrecht verankerten humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bereitgestellt. Die Hilfe wird in Partnerschaft mit UN-Organisationen, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen geleistet.“

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