Gastbeitrag von Jeanne Gevorkian
Mit beinahe schulmeisterlich-gefasstem Entsetzen eröffnete Regierungssprecher Steffen Seibert die Pressekonferenz am Freitag vergangener Woche: Von einer Distanzierung von der Armenien-Resolution seitens der Bundesregierung, wie das Nachrichtenmagazin SPIEGEL ONLINE am frühen Vormittag berichtet hatte, könne nicht die Rede sein. Der Bundesregierung stehe es nicht zu, sich in die Entscheidungen des Bundestags einzumischen. In dieser Richtigstellung bestehe der Sinn und Zweck der Presserklärung.
Nach allem, was im Anschluss folgte, war klar: Nicht nur ging es in der Stellungnahme darum, einen hochbrisanten Bericht als Falschmeldung zu deklassieren, sondern auch – und vor allem – darum, deutlich zu machen, dass die im Juni vom Bundestag verabschiedete Resolution, die den vom Osmanischen Reich an den Armeniern begangenen Völkermord im Ersten Weltkrieg explizit als solchen benennt, wohl vieles ist, eines aber eben nicht, nämlich: rechtsverbindlich.
Auf so vielen Ebenen zutiefst bedauerlich, mit anzuhören, wie Herr Seibert, der an diesem Tag die unschönen Seiten seines Jobs auskosten musste, nach irritierten Nachfragen mehrfach betonte, dass alle relevanten Informationen zum politischen und rechtlichen Status einer Resolution im Internet verfügbar sind. Anders gesagt: Würden die Damen und Herren Journalisten doch bitte mal nachlesen.
Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Der Hinweis war offenkundig nicht nur an die deutschen Pressevertreter gerichtet, sondern im Grunde an alle, die des Lesens mächtig sind und im Idealfall ein gesteigertes Interesse an der Thematik haben. Nun könnte man darüber streiten, wem das Thema Genozid mehr am Herzen liegt. Den Armeniern, die hundert Jahre nach dem Versuch der systematischen Ausrottung ihres Volkes traumatisiert um Annerkennung kämpfen? Oder der Türkei, die aus fragwürdigem Ehrgefühl und zumindest heimlich erhebliche Reparationszahlungen fürchtend außer Stande ist, ihrer eigenen Geschichte ins Angesicht zu schauen? Dies wäre ein Zeichen von Ehre, ein Akt der Menschlichkeit und Größe, der Verantwortung, auch gegenüber sich selbst: ein Akt, der allein eine echte Annäherung ermöglichen würde, eine wahrhaftige Versöhnung mit den Armeniern, die des Verhöhntwerdens und der gefühlt ewigen Feindschaft müde sind, wie auch so viele Türken.
Man könnte jedoch auch Abstand davon nehmen, die Leiden des einen Volkes gegen den verletzten Stolz eines anderen Volkes in die Waagschale zu werfen, auch wenn dies vermutlich mehr Sinn ergäbe, als angesichts jener Farce das Unmögliche herbeizusehnen: Hätte man sich in der Türkei den Inhalt der Resolution doch etwas genauer zu Gemüte geführt! Dann hätte man vielleicht gesehen, dass nicht die Verurteilung im Zentrum steht, sondern der Wunsch nach Aufarbeitung und Versöhnung.
Oder: Hätte man wenigstens nachgeschlagen, was so eine Resolution eigentlich ist, zumindest wäre dann allen diese unselige Pressekonferenz erspart geblieben.
Aber nein, mit kritisch-aufmerksamer Lektüre hat man es in der Türkei nicht so. Nach Verabschiedung der Resolution kündigte man prompt Konsequenzen an – und hielt Wort: Im Streit um das Besuchsverbot der Militärbasis in Incirlik ließ die Türkei in den vergangenen Wochen mit Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen lediglich eine Ausnahme zu. Jetzt, etwa eine Woche nachdem die deutsche Bundesregierung über ihren Regierungssprecher quasi nebenbei verlauten ließ, dass Resolutionen ja nicht rechtsverbindlich sind, ist man bereit, das Besuchsverbot aufzuheben.
Wie gut, dass über die (vermeintliche) Distanzierung von der Resolution vorab berichtet wurde. Wie erfreulich, dass die Türkei einlenkt, schließlich ist da ja noch das Flüchtlings-Abkommen, oder die NATO-Partnerschaft. Überhaupt: die kaum zu übersch.tzende Bedeutung stabiler Beziehungen zu einem Land, das gezeichnet von einem versuchten Militärputsch deutlicher denn je sein zutiefst autokratisches Gesicht offenbart. Daher ist das Folgende auch keine Beschwerde, sondern nur eine zugegeben etwas provokante Nachfrage: War das jetzt alles?
Halten wir fest: Auf der Basis überwältigender Beweise erklärt ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland die Massaker an den Armeniern im Ersten Weltkrieg zu einem von der damaligen Osmanischen Regierung geplanten und ausgeführten Völkermord. Unmissverständlich erklärt die Türkei daraufhin, dass man dies nicht hinnehmen werde, verbietet – als NATO-Mitglied – den Besuch deutscher Abgeordneter in Incirlik, lenkt aber ein, nachdem der Regierungssprecher ein Geheimnis ausspricht, welches erklärtermaßen nie eines war. Nicht, dass dies irgendetwas am Inhalt ändern würde.
Wieso, fragt man sich, war es dann doch so leicht, die Wogen zu glätten, zumal selbst die Bundeskanzlerin, und das vergisst man seltsamerweise schnell, in einer Probeabstimmung für die Resolution gestimmt hatte? Oder bestand die Herausforderung eher darin, Deutschland überhaupt zu einer Reaktion zu zwingen? Eine aufrichtige, überzeugte Verteidigung gegen eine Erklärung, die die Geburtsstunde des eigenen Landes implizit aufs Engste mit einem Genozid verknüpft – einem der schlimmsten denkbaren Verbrechen, die Menschen begehen können –, müsste doch anders aussehen.
Ja, vielleicht hat Deutschland weit mehr Macht und Handlungsspielraum, als manch einer denkt –nicht zuletzt, da wir nicht von einem der anderen rund 20 Länder dieser Welt sprechen, die den Völkermord an den Armeniern bereits ausdrücklich beim Namen genannt haben, sondern von einem Land, das eine gewisse Mitschuld einräumt.
Vielleicht aber können nur echte Diplomaten wissen, was Diplomatie ist. Vielleicht besteht die hohe Kunst der Diplomatie weniger in einem gewissen Opportunismus – ohne den auf dieser Welt binnen kürzester Zeit tatsächlich kein Stein mehr auf dem anderen läge –, als darin, diesen Opportunismus in ein Verwirrspiel zu kleiden, das dessen eigentliches Wesen verbirgt.
—
Jeanne Gevorkian ist Philosophiestudentin und Mitglied des Armenischen Studentenkreises Leipzig.