Amal Clooney bezeichnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Doğu Perinçek gegen die Schweiz, wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern, als einen Sieg für Armenien.
Armenien war weder Kläger noch Angeklagter in dem Prozess, sondern als Dritte Partei beteiligt, da die Kleine Kammer des EGMR in ihrem Urteil 2013 in drei Paragrafen die Faktizität des Völkermords an den Armeniern angezweifelt hat. Amal Clooney wollte sicherstellen, dass die Große Kammer dies nicht wiederholt.
„Die Große Kammer des EGMR betrachtete die Ergebnisse der Kleinen Kammer bezüglich der Faktizität des Völkermords als unangebracht. Zehn Richter sagten, dass sie diesen Punkt niemals hätten diskutieren dürfen, da dies außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit war. Weitere sieben Richter sagten, dass der Völkermord an den Armeniern eine anerkannte historische Tatsache ist. Daher ist das Urteil ein Sieg für Armenien“, so Clooney.
„Das Urteil der Großen Kammer des EGMR, die die Wichtigkeit der Meinungsäusserungsfreiheit in den Vordergrund stellte, hat zudem wichtige Konsequenzen für die Türkei, die eines der schlechtesten Plätze in der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit belegt. Die Türkei kann die Verfolgung derjenigen, die über die faktische Wahrheit des Völkermords an den Armeniern schreiben, wie der 2007 ermordete armenische Journalist Hrant Dink, nicht mehr mit „Beleidigung der türkischen Nation“ nach Artikel 301 (Türkisches Strafgesetzbuch) begründen. Diese Verfolgungen widersprechen eindeutig der Garantie auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie er im Fall von Perinçek angewandt wurde“, so die Rechtsanwältin Amal Clooney weiter.
„Der türkische Ultranationalist Doğu Perinçek hätte nicht zum dem Märtyrer gemacht werden dürfen, der er so eifrig werden wollte. Es ist festzuhalten, dass das Gericht Perinçeks Forderung von 120.000 Euro Entschädigung abgelehnt hat und ihm keine weiteren Beträge zugesprochen hat – nicht einmal seine eigenen Anwaltskosten“, heißt es in einer Erklärung der Anwälte Geoffrey Robertson und Amal Clooney.