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EGMR verpflichtet Aserbaidschan zur Zahlung von 30.000 € an gefangen gehaltenen Armenier

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag ein weiteres Urteil gegen Aserbaidschan veröffentlicht, das bestätigt, dass Aserbaidschan den armenischen Staatsbürger Artur Badalyan, der sich 2009 im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan verirrt hatte, gefoltert und rechtswidrig der Freiheit beraubt hat.

Badalyan hatte eine Klage gegen Aserbaidschan wegen Misshandlungen während der Haft und der rechtswidrigen Inhaftierung eingereicht. Der EGMR urteilte nun, dass Aserbaidschan dem Kläger Badalyan innerhalb von drei Monaten ab Urteilsdatum 30.000 EUR zuzüglich einer eventuell anfallenden Steuer für den immateriellen Schaden zu zahlen hat.

Am 9. Mai 2009 verschwand Artur Badalyan und wurde von aserbaidschanischen Streitkräften gefangen genommen. Seine Angehörigen kontaktierten die armenischen Behörden, woraufhin er in Armenien als vermisst registriert und eine Suche nach ihm eingeleitet wurde. Sein Aufenthaltsort blieb jedoch seiner Familie und den armenischen Behörden bis zum 5. November 2010 unbekannt, bis er vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) als armenischer Gefangener in Aserbaidschan registriert wurde. Danach wurde Badalyan regelmäßig vom IKRK in der Haft besucht, bis er am 17. März 2011 durch Vermittlung des IKRK im Rahmen eines Gefangenenaustauschs an die armenischen Behörden übergeben wurde. Der Austausch fand in der Region Agdam statt.

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