Auf Initiative des Generalstaatsanwalts Russlands fand am 12. Januar ein trilaterales Treffen in Moskau statt, an dem der Generalstaatsanwalt der Republik Armeniens, Artur Davtyan, der Generalstaatsanwalt der Republik Aserbaidschans, Kamran Aliyev, sowie der Generalstaatsanwalt von Russland, Igor Krasnov, teilnahmen.
Ziel des Treffens war es, weitere Kontakte im Bereich des Völkerrechts zu knüpfen, die notwendigen Bedingungen sowie verschiedene aktuelle Fragen zu erörtern.
Der armenische Generalstaatsanwalt Armeniens Artur Davtyan unterstrich die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Umsetzung des 8. Punktes der am 9. November 2020 unterzeichneten trilateralen Bergkarabach-Erklärung, in der es um die Rückführung armenischer Kriegsgefangener und anderer in Aserbaidschan festgehaltener Personen nach Armenien geht.
Davtyan betonte, dass die Rückkehr von Kriegsgefangenen und inhaftierten Zivilisten eine wichtige Garantie für die Umsetzung der anderen Vereinbarungen des trilateralen Abkommens und die Stärkung des Friedens in der Region sein wird. In diesem Sinne sprach der Generalstaatsanwalt Armeniens auch die Frage an, die Region vom internationalen Terrorismus freizuhalten und den gemeinsamen Kampf gegen ihn zu führen.